Ablauf einer Behandlung

Nach einem ersten Telefonat, in dem Sie möglichst schon mal grob ihr Anliegen schildern, erhalten Sie einen Termin. Wir bemühen uns, den ersten Termin innerhalb eines Monats stattfinden zu lassen.

Für Erstgespräche bitten wir Sie, mindestens 10 Minuten früher in der Praxis zu erscheinen, da Sie vorab verschiedene Formulare auszufüllen haben. So können wir möglichst viel der eingeplanten Zeit Ihnen, Ihrem Kind und Ihren Anliegen widmen.

Im ersten Gespräch schildern Sie, mit welchen Anliegen, Gedanken oder Sorgen Sie sich an uns wenden. Wir fragen Sie dann z.B. nach der bisherigen Entwicklung Ihres Kindes, nach der Familienkonstellation, nach weiteren wichtigen Lebensumständen, z.B. Schule und auch nach Stärken der Familie und des Kindes.

Gemeinsam legen wir anschließend zur testpsychologischen Diagnostik Termine fest, zu denen Sie Ihr Kind bringen. Dabei müssen Sie nicht zwingend anwesend sein. Die Erstgespräche und die Testdiagnostik können aus organisatorischen Gründen nur vormittags stattfinden. 

Diese Termine erstrecken sich in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Die Diagnostik dient dem Kennenlernen und dem Einschätzen der kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung und Fähigkeiten Ihres Kindes auf wissenschaftlicher Basis.

Im Anschluss findet ein Gespräch statt, in dem wir Ihnen und Ihrem Kind ausführlich erläutern, welche Untersuchungen mit welchem Ergebnis gemacht wurden.

Sollte sich daraus, oder auch aus Ihrem Wunsch heraus, ein Behandlungsbedarf ergeben, erarbeiten wir gemeinsam, welche Ziele verfolgt werden können und welche individuellen therapeutischen und / oder auch medikamentösen Schritte zum Erreichen der Ziele in Angriff genommen werden können.

Nach Absprache mit Ihnen beziehen wir bei Bedarf auch weitere Institutionen, z.B. Schule, Jugendamt oder Jugendhilfe mit ein. Selbstverständlich nur, wenn Sie uns zu diesem Zweck von der Schweigepflicht entbinden. 

Üblicherweise nehmen wir uns für die Termine jeweils 45 Minuten Zeit. Unsere Praxis wird als reine Bestellpraxis betrieben. Deshalb sind wir darauf angewiesen, die Behandlungstermine langfristig zu planen, um einen reibungslosen Praxisablauf zu gewährleisten und Wartezeiten zu minimieren. 

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein oder diesen nicht benötigen, möchten wir Sie freundlich bitten, diesen so früh wie möglich abzusagen, spätestens jedoch am Tag zuvor. So geben Sie anderen Patient*innen die Möglichkeit, auch einmal kurzfristig einen Termin zu bekommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen müssen. Im akuten Krankheitsfall ist es selbstverständlich möglich, auch an dem entsprechenden Tag anzurufen.

Das betreffende Kind sollte grundsätzlich zu den Terminen mitkommen- denn schließlich geht es ja in erster Linie um ihr Kind. Sollten Sie ein Gespräch wünschen, an dem Ihr Kind, sofern es jünger als 14 Jahre ist, nicht teilnimmt, so bitten wir Sie, hierfür gesondert einen Termin zu vereinbaren. Für Eltern von Jugendlichen ab 14 ist dies nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Kindes möglich.
Auf das Mitbringen von Geschwisterkindern sollte nach Möglichkeit verzichtet werden, damit die Gespräche in ruhiger Atmosphäre stattfinden können. Babys und Kleinkinder sind davon natürlich ausgenommen.

Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, ist es zwingend erforderlich, dass beide mit Diagnostik und Therapie einverstanden sind.